Behandlung
Die Logopädie umfasst Diagnose und Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen. Ziel ist es, die Kommunikationsfähigkeit und/oder das Schluckvermögen der Betroffenen wiederherzustellen. Dazu stehen vielfältige und erfolgversprechende Behandlungsmethoden zur Verfügung.
Behandlungsfelder / Störungsbilder bei Erwachsenen
- Aphasie
- Sprechapraxie
- Dysarthrien (Sprechstörungen)
- Dysphonien (Stimmstörungen)
- Dysphagie (Schluckstörung)
- Stottern / Poltern
Behandlungsfelder / Störungsbilder bei Kindern und Jugendlichen
- Sprachentwicklungsstörungen
- Artikulationsstörungen
- Stottern / Poltern
- Funktionsstörungen im Mund- und Gesichtsbereich
- Hörstörungen
Voraussetzungen für eine Behandlung
Um als Patient*in von uns behandelt zu werden, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Logopädie. Diese kann von Zahn-, Haus-, HNO-, Kinderarzt/ärztin oder von ein/er Neurologen/in ausgestellt werden.
Eine ärztliche Verordnung benötigen Sie auch als Privatpatien*in, damit Ihre Versicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt.
Wenn ein Hausbesuch erforderlich ist, muss das auf der Verordnung vermerkt sein.
Behandlungsablauf
Wer einen Therapieplatz in der Praxis Sprechzeit hat, hat in der Regel einen festen, immer gleichen Termin, der ein- oder zweimal wöchentlich stattfindet. Wir erfragen schon bei der Anmeldung Zeiten, in denen ein fester Termin einplanbar ist.
Die ersten Termine sind Kennenlern- und Diagnostiktermine. Bei kleineren Kindern begleitet ein Elternteil das Kind in diesen ersten Stunden. Hier werden viele Fragen gestellt und Diagnostiken durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Informationen erstellen wir ein jeweils individuelles Konzept für die Therapie. Die Therapieschwerpunkte können sich natürlich auch im Laufe der Therapie verändern.
Dann geht es los mit der Therapie, in der mit unterschiedlichen Methoden an den jeweiligen Therapieschwerpunkten gearbeitet wird. Zur Therapie gehören auch Eltern- oder Angehörigengespräche dazu.
Häufige Fragen
Vielleicht haben auch Sie Fragen zur logopädischen Behandlung. Hier finden Sie einige Antworten.
Werden die Kosten von meiner Krankenkasse übernommen?
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten der Therapie für Kinder. Ab 18 Jahren gibt es eine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Diese beträgt 10% der Therapiekosten zuzüglich 10 € Verordnungsgebühr. Man kann sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlungspflicht befreien lassen. Erkundigen Sie sich dafür bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Privat Versicherte bezahlen unserer Rechnungen zuerst selbst und reichen sie anschließend bei ihrer Kasse ein. Je nach Kasse und Versicherungsvertrag kann es dazu kommen, dass nicht der ganze Betrag von der Kasse erstattet wird.
Muss ich bezahlen, wenn ich eine Therapiestunde absage?
Wir reservieren ihre Therapietermine nur für Sie. Für Therapieerfolge, aber auch für unseren Ablauf ist es wichtig, dass Sie die Termine regelmäßig und zuverlässig wahrnehmen. Wenn Sie 24 Stunden vor Ihrem Termin absagen, können wir den Termin noch anders vergeben. Bei kurzfristigeren Absagen haben wir aber meistens einen Ausfall, den wir uns mit einer Ausfallgebühr bezahlen lassen. Wir machen aber Ausnahmen: bei kurzfristigen Absagen aufgrund von Krankheit bekommen Sie natürlich keine Rechnung!
Sind die Eltern während der logopädische Therapie anwesend?
Die ersten Termine sind Kennenlern- und Diagnostiktermine. Bei kleineren Kindern ist dabei ein Elternteil als Begleitung anwesend. Im weiteren Verlauf der Therapie finden Eltern- und Angehörigengespräche statt.
Wie lange dauert eine Therapie?
Eine Therapieeinheit dauert zwischen 30 und 60 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt. Jede logopädische Therapie ist genau auf die Person zugeschnitten, die diese Therapie benötigt. Deshalb lässt sich auch keine allgemeinen Aussage darüber machen, wann die Therapie abgeschlossen werden kann.
Wie oft finden Therapiesitzungen statt?
Die Therapiesitzungen finden ein- oder zweimal wöchentlich statt, in der Regel an einem festen, immer gleichen Termin.
Wie kann ich mich oder mein Kind für eine Therapie anmelden?
Bitte benutzen Sie unser Kontaktformular, um sich oder Ihr Kind anzumelden. Zu diesem Zeitpunkt muss eine ärztliche Verordnung noch nicht vorliegen. Es reicht, wenn Ihr Zahn-, Haus-, HNO-, Kinderarzt/-ärztin, Neurologen/in eine logopädische Behandlung für erforderlich hält und zugesichert hat, eine ärztliche Verodnung auszustellen.
Wie schnell kann ich einen Therapieplatz kriegen?
Im Moment haben wir keinen freien Therapieplatz. Wir hoffen jedoch, dass wir Ihnen so schnell wie möglich eine Therapie anbieten können. Bitte füllen Sie deshalb das Kontaktformular aus, dann können wir Sie auf die Warteliste nehmen. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald wir einen Therapieplatz für Sie frei haben.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Wichtig ist die Verordnung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin für logopädische Behandlungen. Außerdem stellen wir in der ersten Stunde auch viele Fragen zu der Krankengeschichte bzw. bei Kindern zu den wichtigen Entwicklungsschritten in den ersten Lebensjahren. Uns interessieren deshalb auch Entlassungsberichte nach Krankenhaus- oder Rehaaufenthalten und bei Kindern Berichte von SPZ, Frühförderzentrum, anderen therapeutischen Einrichtungen oder auch der Schule/des Kindergartens.
Brauche ich eine ärztliche Überweisung für eine Behandlung?
Für die Behandlung ist eine ärztliche Verordnung für Logopädie erforderlich. Das gilt für gesetzlich und privat Versicherte.
Werden auch die Eltern beraten?
Ja. Im Laufe der Therapie führen wir Eltern- und Angehörigengespräche.
Kann ich mein Kind von dem Besuch der OGS befreien lassen?
Ja, das ist möglich, wenn Sie einen Therapietermine mit uns vereinbart haben.